>> Lampen & Leuchtmittel
Wir bieten mit Lightcycle nachhaltigen Service
Ihre Altlampen können Sie einfach an einer von Tausenden Lightcycle Sammelstellen abgeben. Damit helfen Sie, wichtige Ressourcen zu schonen, denn rund 90 Prozent der Bestandteile von Altlampen können wiederverwertet werden.
Voraussetzung:
Rückgabe:
>> Elektrogeräte & Leuchten unter 50cm
Voraussetzung:
Rückgabe:
>> Elektrogroßgeräte & Leuchten über 50cm
Voraussetzung:
Rückgabe:
1. Die durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern stellt das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro und Elektronikgeräten, Lampen und Batterien dar. Bei Batterien (Gerätebatterien) zeigen die unter der durchgestrichenen Mülltonne stehenden Zeichen, welche Schwermetalle die Batterie bzw. der Akku enthält und bedeuten folgendes:
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
2. Besitzer von Elektro und Elektronikaltgeräten und Batterien haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
3. Besitzer haben Altbatterien und Altakkumulatoren (Akkus), die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen und durch Rückgabe einer gesonderten Erfassung zuzuführen. Der Vorsatz gilt nicht, soweit nach ElektroG § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
4. Größere Vertreiber haben nach ElektroG § Nr. 17 Absatz 1 und 2 die Pflicht zur unentgtlichen Rücknahme von Elektro und Elektronikaltgeräten.
5. Zur Rückgabe alter Elektro und Elektronikaltgeräte bieten wir ihnen für
Lampen (Leuchtmittel) und Geräte der Kategorie S und M die Abgabe an einer Lightcycle Sammelstelle an.
Folgen Sie dem Link, geben Sie Ort oder PLZ ein und bringen Sie die Altlampen zu der Sammelstelle.
Zur Rückgabe von Batterien nutzen Sie kommunale Sammelstellen, Schadstoffmobile oder die unentgeltlichen Rückgabe in Handelsgeschäften.
6. Endnutzer haben die Eigenverantwortung vor der Abgabe personenbezogene Daten auf dem zu entsorgenden Altgeräten zu löschen
7. Um Abfälle zu vermeiden, prüfen Sie, ob Ihr Elektro oder Elektronikgerät weiterverwendet, repariert, verkauft oder verschenkt werden können, bevor Sie diese entsorgen. Prüfen Sie ebenso, ob Batterien weiterverwendet werden können.
Energiesparlampen enthalten technisch bedingt eine sehr geringe Menge an Quecksilber. Aber es gilt: Bei normalem Gebrauch geht von Energiesparlampen keinerlei Gesundheitsgefährdung aus.
Vor, während und nach dem Betrieb kann kein Quecksilber austreten. Die einzige Möglichkeit, bei der Verbraucher in Kontakt mit Quecksilber geraten können, ist das sehr unwahrscheinliche Szenario eines Lampenbruches. Da Quecksilber bei Raumtemperatur verdampft, würde es in diesem Fall langsam in die Raumluft abgegeben. Die dabei auftretenden Konzentrationen sind aber sehr gering und liegen deutlich unter- halb der in Deutschland geltenden Grenzwerte. Durch zwei einfache Maßnahmen – eine sofortige und ausreichende Lüftung und die anschließende Beseitigung der Scherben – kann eine Gesundheitsgefährdung sicher ausgeschlossen werden.
1. Was Sie unverzüglich tun sollten:
2. Aufräum- und Reinigungsmaßnahmen:
Egal ob Glüh-, Halogen- oder Energiesparlampe – gerade beim Auswechseln der Lampe kann Glasbruch nie ganz ausgeschlossen werden. Folgende Tipps helfen, Missgeschicke zu vermeiden:
Übrigens: Für diejenigen, die ganz sicher gehen wollen, stehen heute auch Qualitätslampen mit einer zweiten, bruchsicheren Hülle oder in Amalgam eingebundenem Quecksilber zur Verfügung.
Danke für deine Anmeldung
Diese E-Mail Adresse wurde bereits registriert!